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Online erstellte und per PDF versendete Rechnungen müssen digital signiert werden. Nur diesen "virtuellen Stempel" erkennt das Finanzamt an. Hatte man eventuell bislang noch Glück und die zuständige Behörde drückte ein Auge zu, kann es bald schon anders aussehen.
Die digitale Signatur einer Rechnung an den Kunden muss schon lange vorhanden sein. Das Problem bisher:
Undurchsichtige Tarife und schwierige Einbindungen machten es gerade für kleinere Betriebe fast unmöglich dieser gesetzlichen Forderung nachzukommen. Die EventVoiceMedia GmbH setzt genau an diesem Punkt an und bietet eine qualifizierte digitale Rechnungssignatur ab sofort in Ihrem Kommunikationsportal "smskaufen.com". Für sagenhafte 14 Cent pro Rechnung kann der Kunde manuell seine Dokumente hochladen und mit nur einem Mausklick signieren lassen.
Grundlagen
- Signaturgesetz & Signaturverordnung
- §14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz
- Schreiben des Bundesministerium f. Finanzen vom 29.01.2004
Gestzesgrundlage
- Rechnungen können vorbehaltlich der Zustimmung (kein Formzwang) des Rechnungsempfängers auf elektronischem Weg übermittelt werden.
- Eine Rechnung kann durch den Unternehmer selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, abgerechnet bzw. ausgestellt werden.
- Der Rechnungsersteller muss die Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit oder ohne Anbieter-Akkreditierung versehen.
- Das Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GOBs) genügen.
- Der Rechnungsempfänger muss die Rechnungen entsprechend der GDPdU durch Verifikation der Signatur prüfen.







